10. Zusätzlich zu den Privilegien und Immunitäten gemäß Artikel 7 werden dem Generalsekretär, den Mitgliedern des Exekutivkomitees und den sie begleitenden Familienmitgliedern jene Privilegien, Immunitäten und Erleichterungen gewährt, wie sie Diplomaten gemäß Völkerrecht gewährt werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise