8. Administrative, technische und wissenschaftliche Materialien, die von ICPO-INTERPOL für die 45. Europäische Regionalkonferenz zur Verfügung gestellt werden, sowie Publikationen von ICPO-INTERPOL und andere amtliche Dokumente, die für ihre Arbeit benötigt werden, sowie die üblichen Geschenke des ICPO-INTERPOL Generalsekretärs oder der Vertreter der Organisation und die üblichen Geschenke für diese während der 45. Europäischen Regionalkonferenz, sind von Einfuhrzöllen und direkten Steuern befreit. ICPO-INTERPOL wird jene dieser Materialien, Publikationen und Geschenke wieder ausführen, die bei Ende der 45. Europäischen Regionalkonferenz nicht genutzt oder nicht verteilt wurden.
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