1. Die Verknüpfung der hochrangigen Verkehrsverbindungen erfolgt an der gemeinsamen Staatsgrenze im Gemeindegebiet Wullowitz auf österreichischer Seite und im Gemeindegebiet Dolní Dvořiště auf tschechischer Seite zwischen den Grenzsteinen III/28-010 alte Nummerierung (III/28-16 neue Nummerierung) und III/30-1 alte Nummerierung (III/30-4 neue Nummerierung).
2. Eine detaillierte Festlegung des Straßenverlaufs und der zugeordneten Parameter der Verkehrsverbindungen am Ort der Verknüpfung an der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze wird auf Basis einer wechselseitig koordinierten Projektdokumentation durchgeführt werden.
3. Die Umsetzung der Bestimmung des Absatzes 2 wird auf dem Gebiet der Republik Österreich vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und auf dem Gebiet der Tschechischen Republik von der Ředitelství silnic a dálnic ČR (Direktion für Straßen und Autobahnen ČR) vorgenommen.
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