Dieses Abkommen gilt ohne Einschränkung aufgrund der Staatsangehörigkeit für Personen,
a) die Einwohner Australiens sind oder waren; oder
b) für die die österreichischen Rechtsvorschriften gelten oder galten;
und für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den in Buchstaben a und b bezeichneten Personen ableiten.
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