3.1 Die österreichische konzessionelle Finanzierung wird grundsätzlich als gebundene Hilfsfinanzierung in Form von „pre-mixed credits“ angeboten, welche dem Erfordernis eines Mindestvergünstigungsgrades unterliegen.
3.2 Die Kreditkonditionen der gebundenen Hilfskredite werden in Übereinstimmung mit internationalen Verpflichtungen wie etwa dem „Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite“ unter Schirmherrschaft der OECD und gegebenenfalls dem „Debt Limits Framework“ des IWF festgelegt. Die indikativen Kreditkonditionen zum 15. Januar 2016 beinhalten einen Rückzahlungszeitraum von achtzehn (18) Jahren einschließlich einer tilgungsfreien Zeit von fünf (5) Jahren, einen Zinssatz von Null (0) Prozent per annum sowie eine Reduktion der Garantie- und sonstiger Finanzierungskosten.
3.3 Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass die Kreditkonditionen Gegenstand von Änderungen auf Grund der jährlichen Neufestsetzung des Abzinsungsfaktors unter Schirmherrschaft der OECD oder möglicher Änderungen der relevanten IWF – Abzinsungsfaktoren und weiters Gegenstand einer Änderung auf Grund der OECD Länderrisikoklassifizierung sein können.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise