BundesrechtInternationale VerträgeÜbereinkommen von ParisArt. 24

Art. 24

In Kraft seit 04. November 2016
Up-to-date

Die Bestimmungen des Artikels 14 des Rahmenübereinkommens über die Beilegung von Streitigkeiten finden sinngemäß auf dieses Übereinkommen Anwendung.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden