BundesrechtInternationale VerträgeKooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen EG ihren Mitgliedstaaten und KoreaArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 01. Juli 2016
Up-to-date

Das Abkommen hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bei der globalen zivilen Satellitennavigation im Rahmen europäischer und koreanischer Beiträge zu einem globalen zivilen Satellitennavigationssystem (GNSS) zu fördern, zu erleichtern und auszubauen.

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