Zuständige Behörde für die Umsetzung dieser Vereinbarung ist:
(1) In der Republik Österreich:
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres Abteilung IV.2 (Reise- und Grenzverkehr; Aufenthaltswesen) 1014 Wien |
(2) Im Großherzogtum Luxemburg
Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten Abteilung für Reisepässe, Visa und Legalisierung 2450 Luxemburg |
(3) Die Vertragsparteien teilen einander auf diplomatischem Wege die Kontaktdaten der in Absatz 1 und 2 genannten zuständigen Behörden mit.
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