(1) Die Vertragsparteien intensivieren ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung der Stabilität, Sicherheit und demokratischen Entwicklung in der Region sowie zur weiteren Förderung der verschiedenen Formen der regionalen Zusammenarbeit und arbeiten insbesondere mit Blick auf eine friedliche Beilegung der ungelösten Konflikte in der Region zusammen.
(2) Diese Anstrengungen stützen sich auf gemeinsam getragene Grundsätze für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki von 1975 und anderen einschlägigen multilateralen Dokumenten festgelegt sind. Die Vertragsparteien nutzen außerdem in vollem Umfang den multilateralen Rahmen der Östlichen Partnerschaft, der Kooperationsmaßnahmen sowie einen offenen und freien Dialog ermöglicht und damit die Verbindungen zwischen den Partnerländern selbst fördert.
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