Die Vertragsparteien intensivieren die praktische Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention und Krisenbewältigung, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Beteiligung Georgiens an von der EU geleiteten zivilen und militärischen Krisenbewältigungsoperationen sowie an entsprechenden Übungen und Ausbildungsmaßnahmen auf Einzelfallbasis und auf etwaige Einladung der EU.
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