Die Vertragsparteien unterrichten einander in der ersten Sitzung des in Artikel 65 genannten Unterausschusses „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“ (“SPS-Unterausschuss“) über die Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung ihrer zuständigen Behörden. Die Vertragsparteien unterrichten einander über jede Änderung der Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung dieser zuständigen Behörden, einschließlich der Kontaktstellen.
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