Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und georgischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
ZU URKUND dessen haben die unterzeichneten hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten ihre Unterschriften unter dieses Abkommen gesetzt.
Geschehen zu Brüssel am siebenundzwanzigsten Juni zweitausendvierzehn.
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