Die Vertragsparteien arbeiten zusammen bei der Entwicklung, Konsolidierung und Erhöhung der Stabilität und Wirksamkeit der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit, bei der Sicherstellung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, bei weiteren Fortschritten bei der Justiz- und Rechtsreform mit Blick auf die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, bei der Stärkung von deren Verwaltungskapazität und bei der Sicherstellung der Unparteilichkeit und Wirksamkeit der Strafverfolgungsbehörden, bei der weiteren Fortsetzung der Reform der öffentlichen Verwaltung und beim Aufbau eines rechenschaftspflichtigen, effizienten, wirksamen, transparenten und professionellen öffentlichen Dienstes und bei der Fortsetzung einer wirksamen Korruptionsbekämpfung, vor allem mit Blick auf die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung sowie die Gewährleistung der wirksamen Umsetzung einschlägiger internationaler Rechtsinstrumente wie des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption aus dem Jahr 2003.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise