Der Assoziationsrat wird über die Fortschritte bei der finanziellen Hilfe, ihre Durchführung und ihre Auswirkungen auf die Verfolgung der Ziele dieses Abkommens unterrichtet. Zu diesem Zweck stellen die zuständigen Stellen der Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit kontinuierlich einschlägige Monitoring- und Evaluierungsinformationen zur Verfügung.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden