Die Zusammenarbeit kann folgende Ziele umfassen:
a) Austausch und regelmäßige Aktualisierung von Kontaktdaten, um die Kontinuität des Dialogs zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Vertragsparteien rund um die Uhr miteinander Kontakt aufnehmen können,
b) Erleichterung geeigneter gegenseitiger Hilfe bei schweren Notfällen vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Ressourcen,
c) Rund-um-die-Uhr-Austausch von Frühwarnungen und aktuellen Informationen über gravierende Notsituationen, von denen die EU oder Georgien betroffen ist, einschließlich Hilfeersuchen und -angeboten,
d) Austausch von Informationen über Hilfeleistungen der Vertragsparteien zugunsten von Drittländern in den Fällen, in denen das EU-Katastrophenschutzverfahren aktiviert wird,
e) Zusammenarbeit hinsichtlich der Unterstützung durch den Gastgeberstaat in den Fällen, in denen um Hilfe ersucht oder Hilfe geleistet wird,
f) Austausch von Leitlinien und bewährten Methoden im Bereich der Katastrophenvorsorge und -abwehr,
g) Zusammenarbeit in Bezug auf die Verringerung des Katastrophenrisikos unter anderem durch institutionelle Vernetzung und Interessenvertretung, Information, Aufklärung und Kommunikation, Austausch bewährter Methoden zur Prävention von Naturgefahren beziehungsweise zur Eindämmung ihrer Folgen,
h) Zusammenarbeit bei der Verbesserung der Wissensbasis in Bezug auf Katastrophen und bei der Bewertung von Gefahren und Risiken im Rahmen der Katastrophenbewältigung,
i) Zusammenarbeit bei der Bewertung der Auswirkungen von Katastrophen auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit,
j) Einladung von Experten zu technischen Workshops und Symposien zu Katastrophenschutzfragen,
k) im Einzelfall Einladung von Beobachtern zu bestimmten Übungen und Schulungen, die von der EU und/oder Georgien veranstaltet werden, und
l) Verstärkung der Zusammenarbeit mit Blick auf den wirksamsten Einsatz der verfügbaren Katastrophenschutzkapazitäten.
Rückverweise
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