Art. 370 — Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien
Die Vertragsparteien fördern den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Interessenträgern beider Seiten als Bestandteil der Beziehungen zwischen der EU und Georgien. Die Ziele des Dialogs und der Zusammenarbeit bestehen darin,
a) die Beteiligung der Zivilgesellschaft an den Beziehungen zwischen der EU und Georgien, insbesondere an der Umsetzung dieses Abkommens, sicherzustellen,
b) die Beteiligung der Zivilgesellschaft am öffentlichen Entscheidungsprozess zu verstärken, insbesondere durch Pflege eines offenen, transparenten und regelmäßigen Dialogs zwischen den öffentlichen Einrichtungen und den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft,
c) günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung und institutionelle Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu schaffen, unter anderem durch Interessenvertretung, informelle und formelle Vernetzung, gegenseitige Besuche und Workshops, um vor allem den Rechtsrahmen für die Zivilgesellschaft zu verbessern,
d) zivilgesellschaftlichen Vertretern beider Seiten zu ermöglichen, sich mit den jeweiligen Konsultations- und Dialogprozessen zwischen Zivilgesellschaft, einschließlich der Sozialpartner, und Staat vertraut zu machen, womit vor allem eine stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Politikgestaltung angestrebt wird.