Die Vertragsparteien nehmen einen Dialog über die Zusammenarbeit zwischen den Zivilgesellschaften auf, mit dem sie anstreben,
a) die Kontakte und den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen allen Bereichen der Zivilgesellschaft in der EU und in Georgien zu stärken,
b) in der EU, vor allem bei den in den EU-Mitgliedstaaten ansässigen zivilgesellschaftlichen Organisationen, ein besseres Kennen und Verstehen Georgiens, einschließlich seiner Geschichte und Kultur, zu gewährleisten und so für eine stärkere Sensibilisierung für die Möglichkeiten und Herausforderungen in den künftigen Beziehungen zu sorgen und
c) im Gegenzug in Georgien, vor allem bei den zivilgesellschaftlichen Organisationen Georgiens, ein besseres Kennen und Verstehen der EU – unter anderem mit Schwerpunkt auf den Werten, auf denen sie gegründet ist, ihrer Politik und ihrer Funktionsweise – zu gewährleisten.
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