Die Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung konzentriert sich unter anderem auf folgende Bereiche:
a) Förderung des lebenslangen Lernens, das von zentraler Bedeutung für Wachstum und Beschäftigung ist und den Bürgern eine vollwertige Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen kann,
b) Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, Verbesserung ihrer Qualität und Relevanz sowie des Zugangs dazu in allen Bildungsphasen von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung bis hin zur Hochschulbildung,
c) Förderung der Qualität der Hochschulbildung im Einklang mit der Modernisierungsagenda der EU für das Hochschulwesen und dem Bologna-Prozess,
d) Vertiefung der internationalen Hochschulzusammenarbeit, Beteiligung an den Kooperationsprogrammen der EU und Erhöhung der Mobilität von Studenten und Lehrkräften,
e) Förderung des Erlernens von Fremdsprachen,
f) Förderung von Fortschritten im Hinblick auf die Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen sowie Gewährleistung von Transparenz in diesem Bereich,
g) Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung unter Berücksichtigung der einschlägigen bewährten Methoden der EU und
h) Förderung des Verständnisses und der Kenntnis des Prozesses der europäischen Integration, Intensivierung des akademischen Dialogs über die Beziehungen zwischen der EU und der Östlichen Partnerschaft sowie Stärkung der Beteiligung an einschlägigen EU-Programmen.
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