Die Zusammenarbeit, die sich auf den Austausch von Informationen und bewährten Methoden stützt, kann sich auf ausgewählte Themen in den folgenden Bereichen erstrecken:
a) Armutsminderung und Stärkung des sozialen Zusammenhalts,
b) Beschäftigungspolitik, ausgerichtet auf mehr und bessere Arbeitsplätze mit menschenwürdigen Arbeitsbedingungen, auch im Hinblick auf die Eindämmung der informellen Wirtschaft und Beschäftigung,
c) Förderung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen und effizienter Arbeitsvermittlungsdienste, soweit angemessen, um die Arbeitsmärkte zu modernisieren und den Anforderungen der Arbeitsmärkte der Vertragsparteien gerecht zu werden,
d) Förderung inklusiverer Arbeitsmärkte und sozialer Sicherheitssysteme, die benachteiligte Menschen einbeziehen, einschließlich Menschen mit Behinderungen und Angehöriger von Minderheiten,
e) Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung mit dem Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter zu verbessern, die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zu gewährleisten und Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen,
f) Sozialpolitik mit dem Ziel der Verbesserung des Sozialschutzes und der Sozialschutzsysteme hinsichtlich Qualität, Zugänglichkeit und finanzieller Tragfähigkeit,
g) Stärkung der Beteiligung der Sozialpartner und Förderung des sozialen Dialogs, auch durch den Ausbau der Kapazitäten aller einschlägigen Interessenträger,
h) Förderung von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz und
i) Sensibilisierung und Dialog im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen.
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