In Bezug auf Artikel 336 intensivieren die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der besten wissenschaftlichen Gutachten die Zusammenarbeit und Koordinierung ihrer Maßnahmen auf dem Gebiet der Bewirtschaftung und Erhaltung lebender aquatischer Ressourcen im Schwarzen Meer. Beide Vertragsparteien fördern die regionale Zusammenarbeit in der Schwarzmeerregion und gegebenenfalls die Beziehungen zu einschlägigen regionalen Fischereiorganisationen.
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