Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung umfasst unter anderem Folgendes:
a) Erleichterung des gegenseitigen Verständnisses der Politik zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums,
b) Ausbau der Verwaltungskapazitäten auf zentraler und lokaler Ebene für die Planung, Evaluierung und Um- und Durchsetzung der Politik im Einklang mit den Vorschriften und bewährten Methoden der EU,
c) Förderung der Modernisierung und der Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion,
d) Austausch von Wissen und bewährten Methoden für die ländliche Entwicklung, um das wirtschaftliche Wohl ländlicher Gemeinschaften zu fördern,
e) Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors und der Effizienz und Transparenz für alle Marktteilnehmer,
f) Förderung der Qualitätspolitik und der zugehörigen Kontrollmechanismen, auch in den Bereichen geografische Angaben und ökologischer Landbau,
g) Weinerzeugung und Agrotourismus,
h) Verbreitung von Wissen und Förderung von Beratungsdiensten für landwirtschaftliche Erzeuger und
i) Streben nach Harmonisierung in Fragen, die im Rahmen internationaler Organisationen behandelt werden, in denen beide Vertragsparteien Mitglied sind.
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