In Anerkennung der Bedeutung einer wirksamen Regelung und Praxis in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Corporate Governance sowie Rechnungslegung und Prüfung für die Errichtung einer voll funktionsfähigen Marktwirtschaft und für die Förderung des Handels vereinbaren die Vertragsparteien eine Zusammenarbeit
a) beim Schutz von Anteilseignern, Gläubigern und sonstigen Interessenträgern im Einklang mit den EU-Vorschriften in diesem Bereich,
b) bei der Umsetzung einschlägiger internationaler Standards auf nationaler Ebene und bei der schrittweisen Annäherung an die EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Rechnungslegung und Prüfung und
c) bei der Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Politik im Einklang mit internationalen Standards sowie bei der schrittweisen Annäherung der Rechtsvorschriften an die EU-Rechtsvorschriften und -Empfehlungen in diesem Bereich.
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