Zu diesem Zweck arbeiten die Vertragsparteien zusammen, um
a) Strategien zur Förderung von KMU umzusetzen, die auf den Grundsätzen des Small Business Act beruhen, und die Umsetzung im Rahmen eines regelmäßigen Dialogs zu verfolgen. Ein Schwerpunkt dieser Zusammenarbeit werden auch Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe sein, die für die Wirtschaft sowohl der EU als auch Georgiens von größter Bedeutung sind;
b) durch Austausch von Informationen und bewährten Methoden bessere Rahmenbedingungen zu schaffen und dadurch einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten. Diese Zusammenarbeit wird sich auch auf strukturelle Fragen (Umstrukturierung) in Bereichen wie Umwelt und Energie erstrecken;
c) die Regelungen und die Regelungspraxis unter besonderer Berücksichtigung des Austauschs bewährter Methoden auf dem Gebiet der Regelungstechniken, einschließlich der Grundsätze der EU, zu vereinfachen und zu rationalisieren;
d) durch Austausch von Informationen und bewährten Methoden auf dem Gebiet der kommerziellen Nutzung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung (einschließlich der Förderinstrumente für die Gründung technologiegestützter Unternehmen, der Clusterbildung und des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten) die Entwicklung einer Innovationspolitik zu fördern;
e) mehr Kontakte zwischen Unternehmen aus der EU und Georgien sowie zwischen diesen Unternehmen und den Behörden in der EU und in Georgien zu fördern;
f) Exportförderungsmaßnahmen seitens der EU und Georgiens zu unterstützen;
g) gegebenenfalls die Modernisierung und Umstrukturierung der Industrie der EU und Georgiens in bestimmten Sektoren zu erleichtern;
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