Die Vertragsparteien führen unter anderem folgende Maßnahmen durch: Austausch von Informationen und Fachwissen, gemeinsame Forschung und Informationsaustausch auf dem Gebiet sauberer Technologien, Durchführung gemeinsamer Maßnahmen auf regionaler und internationaler Ebene, unter anderem mit Blick auf die von den Vertragsparteien ratifizierten multilateralen Umweltübereinkommen und gegebenenfalls gemeinsamer Maßnahmen im Rahmen der zuständigen Einrichtungen. Besondere Aufmerksamkeit widmen die Vertragsparteien grenzübergreifenden Fragen und der regionalen Zusammenarbeit.
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