BundesrechtInternationale VerträgeAssoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und GeorgienArt. 296

Art. 296

In Kraft seit 01. Juli 2016
Up-to-date

Georgien nimmt eine Annäherung seiner Rechtsvorschriften an die in den Anhängen XXIV und XV-D genannten EU-Rechtsvorschriften und internationalen Übereinkünfte gemäß den Bestimmungen dieser Anhänge vor.

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