Die Zusammenarbeit betrifft unter anderem folgende Bereiche:
a) Entwicklung einer nachhaltigen nationalen Verkehrspolitik, die alle Verkehrsträger umfasst, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung umweltfreundlicher, effizienter und sicherer Verkehrssysteme und die Förderung der Einbeziehung dieser Belange des Verkehrsbereichs in andere Politikbereiche,
b) Entwicklung von Sektorstrategien auf der Grundlage der nationalen Verkehrspolitik einschließlich der rechtlichen Voraussetzungen für die Modernisierung der technischen Anlagen und des Verkehrsmittelbestands, damit sie den internationalen Normen gemäß den Anhängen XXIV und XV-D entsprechen, für den Straßen-, Schienen-, Luft-, Schiffs- und intermodalen Verkehr, einschließlich zeitlicher Vorgaben und wichtiger Etappenziele für die Umsetzung, administrativer Zuständigkeiten und Finanzierungsplänen,
c) Verbesserung der Infrastrukturpolitik mit dem Ziel einer besseren Identifizierung und Evaluierung von Infrastrukturprojekten für die verschiedenen Verkehrsträger,
d) Entwicklung einer Finanzierungspolitik, die sich auf Instandhaltung, Kapazitätsengpässe und fehlende Anbindungen konzentriert und zur Mobilisierung und Förderung einer Beteiligung der Privatwirtschaft an Verkehrsprojekten beiträgt,
e) Beitritt zu einschlägigen internationalen Verkehrsorganisationen und -übereinkünften, einschließlich Verfahren für die Sicherstellung einer strikten Anwendung und wirksamen Durchsetzung internationaler Verkehrsübereinkünfte,
f) wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit und Informationsaustausch zur Entwicklung und Verbesserung von Technologien im Verkehr, zum Beispiel intelligenten Verkehrssystemen und
g) Förderung des Einsatzes von intelligenten Verkehrssystemen und Informationstechnologie bei Management und Betrieb aller relevanten Verkehrsträger sowie Unterstützung der Intermodalität und Zusammenarbeit bei der Nutzung von weltraumgestützten Systemen und kommerziellen Anwendungen zur Erleichterung des Verkehrs.
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