Die Vertragsparteien arbeiten in den Bereichen der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen (im Folgenden „PIFC“) und der externen Rechnungsprüfung mit folgenden Zielen zusammen:
a) weitere Entwicklung und Umsetzung des auf dem Grundsatz der administrativen Rechenschaftspflicht gestützten PIFC-Systems – einschließlich eines funktional unabhängigen und für den gesamten öffentlichen Sektor zuständigen Prüfdiensts – durch Harmonisierung mit den allgemein anerkannten internationalen Standards und Methoden sowie den bewährten Verfahren der EU auf der Grundlage des von der Regierung Georgiens gebilligten Grundsatzpapieres zur PIFC,
b) Erläuterung der Voraussetzungen, unter denen ein Finanzkontrollsystem gegebenenfalls eingeführt werden kann, im PIFC-Grundsatzpapier; wird ein solches System eingeführt, so kommt es nur im Beschwerdefall zur Anwendung und ergänzt den internen Prüfdienst, ohne dabei Doppelarbeit zu schaffen,
c) wirksame Zusammenarbeit der im PIFC-Grundsatzpapier definierten Akteure zur Förderung verantwortungsvollen Handelns in diesem Bereich,
d) Unterstützung der zentralen für PIFC zuständigen Harmonisierungsstelle und Stärkung ihrer Kompetenzen,
e) weitere Stärkung der Obersten Rechnungskontrollbehörde Georgiens im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit, ihre Organisations- und Prüfkapazitäten und finanziellen und personellen Ressourcen sowie ihre Umsetzung international anerkannter Standards der externen Rechnungsprüfung (INTOSAI) und
f) Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Methoden, unter anderem durch den Austausch von Personal und gemeinsame Schulungen in diesen Bereichen.
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