Ziel dieses Kapitels ist es, einen wirksamen und effizienten Mechanismus für die Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung und Anwendung des Titels IV (Handel und Handelsfragen) zu schaffen, um nach Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.
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