Die Vertragsparteien bekräftigen ihr Bekenntnis
a) zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und
b) zum Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden