I. | Equiden (einschließlich Zebras) oder Esel oder Kreuzungen dieser Arten |
II. | Rinder (einschließlich Bubalus bubalis und Bison ) |
III. | Schafe und Ziegen |
IV. | Schweine |
V. | Geflügel (einschließlich Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten und Gänse) |
VI. | Lebende Fische |
VII. | Krebstiere |
VIII. | Weichtiere |
IX. | Eier und Gameten lebender Fische |
X. | Bruteier |
XI. | Sperma, Eizellen, Embryonen |
XII. | Andere Säugetiere |
XIII. | Andere Vögel |
XIV. | Reptilien |
XV. | Amphibien |
XVI. | Andere Wirbeltiere |
XVII. | Bienen |
I. Wichtigste Kategorien tierischer Erzeugnisse für den menschlichen Verzehr
1 Frisches Fleisch von als Haustieren gehaltenen Huftieren, Geflügel und Hasentieren, Zuchtwild und Wild, einschließlich Schlachtnebenerzeugnissen
2 Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen, Separatorenfleisch und Fleischerzeugnisse
3 Lebende Muscheln
4 Fischereierzeugnisse
5 Rohmilch, Kolostrum, verarbeitete Milcherzeugnisse und Erzeugnisse auf Kolostrumbasis
6 Eier und Eiprodukte
7 Froschschenkel und Schnecken
8 Ausgelassene tierische Fette und Grieben/Grammeln
9 Behandelte Mägen, Blasen und Därme
10 Gelatine, Rohmaterial zur Herstellung von Speisegelatine
11 Kollagen
12 Honig und Imkereierzeugnisse
II. Wichtigste Kategorien tierischer Nebenprodukte
In Schlachthöfen | Tierische Nebenprodukte zur Verfütterung an Pelztiere |
Tierische Nebenprodukte für die Herstellung von Heimtierfutter | |
Blut und Blutprodukte von Equiden zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette | |
Frische oder gekühlte Häute und Felle von Huftieren | |
Tierische Nebenprodukte für die Herstellung von Folgeprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette | |
In Molkereien | Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis und aus Milch gewonnene Erzeugnisse |
Kolostrum und kolostrumhaltige Erzeugnisse | |
In anderen Einrichtungen zur Sammlung oder Handhabung tierischer Nebenprodukte (d.h. unverarbeitete/unbehandelte Erzeugnisse) | Blut und Blutprodukte von Equiden zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette |
Unbehandelte Blutprodukte, ausgenommen von Equiden, zur Herstellung von Folgeprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere | |
Behandelte Blutprodukte, ausgenommen von Equiden, zur Herstellung von Folgeprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere | |
Frische oder gekühlte Häute und Felle von Huftieren | |
Schweinsborsten aus Drittländern oder Drittlandgebieten, in denen die afrikanische Schweinepest nicht vorkommt | |
Knochen und Knochenerzeugnisse (außer Knochenmehl), Hörner und Hornerzeugnisse (außer Hornmehl) sowie Hufe und Huferzeug-nisse (außer Hufmehl), die nicht zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, organische Düngemittel oder Bodenverbesserungsmittel bestimmt sind Hörner und Hornprodukte (außer Hornmehl) sowie Hufe und Hufprodukte (außer Hufmehl) zur Herstellung von organischen Düngemitteln oder Bodenverbesserungsmitteln | |
Nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte Gelatine zur Verwendung in der Fotoindustrie | |
Wolle und Haare | |
Bearbeitete Federn, Federteile und Daunen | |
In Verarbeitungsbetrieben | Verarbeitetes tierisches Protein einschließlich Mischungen und Erzeugnisse, ausgenommen dieses Protein enthaltendes Heimtierfutter |
Blutprodukte, die als Futtermittel-Ausgangs-erzeugnisse verwendet werden können | |
Behandelte Häute und Felle von Huftieren | |
Behandelte Häute und Felle von Wiederkäuern und Equiden (21 Tage) | |
Schweinsborsten aus Drittländern oder Drittlandgebieten, in denen die afrikanische Schweinepest vorkommt | |
Fischöl zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnis oder zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette | |
Ausgeschmolzene Fette zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse | |
Ausgeschmolzene Fette für bestimmte Zwecke außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere | |
Gelatine oder Kollagen zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnis oder zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette | |
Hydrolisiertes Protein, Dicalciumphoshat oder Tricalciumphosphat zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnis oder zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette | |
Ausschließlich zur Verwendung in der Imkerei bestimmte Imkerei-Nebenerzeugnisse | |
Fettderivate zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette | |
Fettderivate zur Verwendung als Futtermittel oder zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette | |
Eiprodukte, die als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse verwendet werden können | |
In Heimtierfutterbetrieben (einschließlich Betrieben, die Kauspielzeug und geschmacksverstärkende Fleischextrakte herstellen) | Dosenfutter |
Behandeltes Heimtierfutter, ausgenommen Dosenfutter | |
Kauspielzeug | |
Rohes Heimtierfutter zur Abgabe an den Endverbraucher | |
Geschmacksverstärkende Fleischextrakte zur Verwendung bei der Herstellung von Heimtierfutter | |
In Betrieben zur Herstellung von Jagdtrophäen | Behandelte Jagdtrophäen und andere Präparate von Feder- und Schalenwild, die ausschließlich aus Knochen, Hörnern, Hufen, Klauen, Geweihen, Zähnen, Häuten oder Fellen bestehen Aus ganzen Tierkörperteilen bestehende unbehandelte Jagdtrophäen oder andere Präparate von Feder- und Schalenwild |
In Betrieben oder Anlagen zur Herstellung von Zwischenprodukten | Zwischenprodukte |
Dünge- und Bodenverbesserungsmittel | Verarbeitetes tierisches Protein einschließlich Mischungen und dieses Protein enthaltende Erzeugnisse, ausgenommen Heimtierfutter |
Verarbeitete Gülle, aus dieser gewonnene Folgeprodukte und Guano von Fledermäusen | |
Bei der Lagerung von Folgeprodukten | Alle Folgeprodukte |
III. Krankheitserreger
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände 1 , die potenzielle Träger von Schad-organismen sind und die ihrer Natur nach oder aufgrund der Art ihrer Verarbeitung die Gefahr einer Einschleppung oder Ausbreitung von Schadorganismen bergen
Lebensmittel:
1 Lebensmittelzusatzstoffe (alle Lebensmittelzusatzstoffe und -farbstoffe)
2 Verarbeitungshilfsstoffe
3 Lebensmittelaromen
4 Lebensmittelenzyme
Futtermittel 2
5 Futtermittelzusatzstoffe
6 Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
7 Mischfuttermittel und Heimtierfutter, sofern es nicht unter Teil 2 Punkt II fällt
8 unerwünschte Stoffe in Futtermitteln
Tierschutznormen für:
1. die Betäubung und Schlachtung von Tieren
2. den Transport von Tieren und damit zusammenhängende Vorgänge
3. landwirtschaftliche Nutztiere
1. aus Verpackungsmaterialien migrierende chemische Stoffe
2. zusammengesetzte Erzeugnisse
3. Genetisch veränderte Organismen (GVO)
4. Wachstumsfördernde Hormone, thyreostatische Stoffe, bestimmte Hormone und Beta-Agonisten
Georgien nähert seine GVO-Rechtsvorschriften an die Rechtsvorschriften der Union an, die in die Annäherungsliste nach Artikel 55 Absatz 4 dieses Abkommens aufgenommen wurden.
1. Chemikalien zur Dekontamination von Lebensmitteln
2. Klone
3. Bestrahlung (Ionisation)
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1 Verpackungsmaterialien, Transportmittel, Behälter, Erde und Kultursubstrate und sonstige Organismen, Gegenstände oder Materialien, die Schadorganismen enthalten oder verbreiten können.
2 Ausschließlich Tiernebenprodukte von Tieren oder Teilen von Tieren, die als für den menschlichen Verzehr geeignet erklärt wurden, dürfen in die Futtermittelkette für Nutztiere gelangen.
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