BundesrechtInternationale VerträgeAssoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und GeorgienAnl. 23

Anl. 23

In Kraft seit 01. Juli 2016
Up-to-date

Der in Titel V (Wirtschaftliche und sektorale Zusammenarbeit) Kapitel 4 (Statistik) Artikel 291 dieses Abkommens aufgeführte EU-Besitzstand im Bereich Statistik ist in dem jährlich aktualisierten Kompendium der statistischen Anforderungen dargelegt, das von den Vertragsparteien als Anhang dieses Abkommens betrachtet wird.

Die neueste verfügbare Fassung des Kompendiums der statistischen Anforderungen kann auf der Website des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) in elektronischer Form unter folgender Adresse abgerufen werden: http://epp.eurostat.ec.europa.eu .

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