Teil 1 – Schrittweise Annäherung
1. Allgemeine Vorschriften
Die gesundheitspolizeilichen, pflanzenschutzrechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften Georgiens werden schrittweise an die Rechtsvorschriften der Union angenähert; dabei dient die einschlägige Annäherungsliste als Grundlage. Diese Liste ist nach vorrangigen Bereichen gegliedert, auf die sich die in Anhang IV festgelegten Maßnahmen beziehen. Aus diesem Grund legt Georgien seine vorrangigen Handelsbereiche fest.
Georgien nähert seine nationalen Rechtsvorschriften an den EU-Acquis an, indem es
a) entweder die Rechtsvorschriften des einschlägigen EU-Acquis durch die Annahme zusätzlicher nationaler Rechtsvorschriften oder Verfahren umsetzt und anwendet
b) oder die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften oder Verfahren so ändert, dass die Vorschriften des einschlägigen EU-Acquis darin aufgenommen werden.
In beiden Fällen
a) hebt Georgien alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf, die nicht mit den angenäherten nationalen Rechtsvorschriften vereinbar sind,
b) gewährleistet Georgien die wirksame Anwendung der angenäherten nationalen Rechtsvorschriften.
Georgien erbringt den Nachweis dieser Annäherung mittels Entsprechungstabellen in der vorgegebenen Form; dabei sind das Datum, an dem die nationalen Rechtsvorschriften in Kraft treten, sowie das Amtsblatt, in dem sie veröffentlicht wurden, anzugeben. Ein Muster der Entsprechungstabelle für die Vorbereitung und Bewertung findet sich in Teil II. Bei unvollständiger Annäherung geben die Prüfer
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in der vorgesehenen Spalte die Defizite an.
Ungeachtet seiner vorrangigen Bereiche erstellt Georgien einschlägige Entsprechungstabellen zum Nachweis, dass andere allgemeine und spezifische Rechtsvorschriften angenähert wurden, unter anderem die allgemeinen Rechtsvorschriften in folgenden Bereichen:
a) Kontrollsysteme:
– einheimischer Markt
– Einfuhren
b) Tiergesundheit und Tierschutz:
– Kennzeichnung und Registrierung von Tieren sowie Registrierung ihrer Bewegungen
– Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Tierseuchen
– Binnenhandel mit lebenden Tieren, Sperma, Eizellen und Embryonen
– Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben, während der Beförderung, beim Schlachten
c) Lebensmittelsicherheit:
– Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Futtermitteln
– Etikettierung, Aufmachung und Bewerbung von Lebensmitteln, einschließlich nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben
– Rückstandskontrollen
– spezifische Vorschriften für Futtermittel
d) tierische Nebenerzeugnisse
e) Pflanzengesundheit:
– Schadorganismen
– Pflanzenschutzmittel
f) genetisch veränderte Organismen:
– in die Umwelt freigesetzt
– gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel
Teil II – Bewertung
1. Verfahren und Methode
Georgien nähert seine unter Titel IV (Handel und Handelsfragen) Kapitel 4 (gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen) dieses Abkommens fallenden gesundheitspolizeilichen, pflanzenschutzrechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften schrittweise an die Rechtsvorschriften der Union an und setzt sie wirksam um.
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Entsprechungstabellen werden nach dem Muster im Abschnitt 2 für jede einzelne angenäherte Rechtsvorschrift erstellt und in Englisch zur Prüfung durch die Prüfer vorgelegt.
Fällt die Bewertung für eine einzelne Maßnahme, für eine Gruppe von Maßnahmen oder für ein System, das/die für einen Sektor oder einen Teilsektor, ein Grunderzeugnis oder eine Gruppe von Grunderzeugnissen gilt/gelten, positiv aus, gilt Artikel 57 Absatz 4 dieses Abkommens.
2. Entsprechungstabellen
2.1 Bei der Erstellung der Entsprechungstabellen ist Folgendes zu berücksichtigen:
Die EU-Rechtsvorschrift ist die Grundlage für die Erstellung der Entsprechungstabelle. Dazu ist die zum Zeitpunkt der Annäherung geltende Fassung zu verwenden. Besonders ist darauf zu achten, dass die Übersetzung in die Landessprache genau ist, da linguistische Ungenauigkeiten zu einer fehlerhaften Auslegung führen können, insbesondere wenn sie den Anwendungsbereich betreffen.
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2.2 Muster einer Entsprechungstabelle
EU-Rechtsvorschrift | nationale Rechtsvorschrift | Anmerkungen (Georgiens) | Anmerkungen des Prüfers |
Legende:
EU-Rechtsvorschrift: In der linken Spalte sind die Artikel, Absätze, Buchstaben usw. mit vollem Titel und Fundstelle 4 anzugeben.
Nationale Rechtsvorschrift: Die den Unionsbestimmungen in der linken Spalte entsprechenden Bestimmungen der nationalen Rechtsvorschrift sind mit vollem Titel und Fundstelle anzugeben. Ihr Inhalt ist in der 2. Spalte genau zu beschreiben.
Anmerkungen Georgiens: In dieser Spalte gibt Georgien die Fundstelle oder andere mit den einschlägigen Artikeln, Absätzen, Buchstaben usw. verbundene Bestimmungen an, insbesondere wenn ihr Wortlaut nicht angenähert ist. Das Fehlen der Annäherung ist zu begründen.
Anmerkungen des Prüfers: Falls die Prüfer der Ansicht sind, dass die Annäherung nicht vollzogen wurde, begründen sie in dieser Spalte ihre Bewertung und geben die Defizite an.
Georgien legt die nach Artikel 55 Absatz 4 dieses Abkommens aufgestellte Annäherungsliste spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Abkommens vor.
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1 Prüfer sind von der Europäischen Kommission bestimmte Sachverständige.
2 In diesem Fall könnten Sachverständige der EU-Mitgliedstaaten eigenständig oder am Rande des UPI-Programms (Partnerschaftsprojekte, TAIEX usw.) Unterstützung bieten.
3 Zur Erleichterung des Annäherungsprozesses stehen auf der folgenden Website konsolidierte Fassungen bestimmter Rechtsvorschriften der Union zur Verfügung:
http://eur-lex.europa.eu/RECH_menu.do?ihmlang=en
4 Siehe Website: http://eur-lex.europa.eu/RECH_menu.do?ihmlang=en
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