1. Die Vertragsparteien vereinbaren, in Fragen des Funkfrequenzspektrums der europäischen Satellitennavigationssysteme in der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) miteinander zusammenzuarbeiten, wobei sie der am 5. November 2004 unterzeichneten Vereinbarung über die Verwaltung der ITU-Frequenzzuweisungen für das Galileo-Satellitennavigationssystem ("Memorandum of Understanding on the Management of ITU filings of the Galileo radionavigation satellite service system") Rechnung tragen.
2. In diesem Zusammenhang schützen die Vertragsparteien angemessene Frequenzzuweisungen an die europäischen Satellitennavigationssysteme, um die Verfügbarkeit der Dienste dieser Systeme zum Vorteil der Nutzer sicherzustellen.
3. Darüber hinaus sind sich die Vertragsparteien bewusst, dass es wichtig ist, die Funknavigationsfrequenzen vor Unterbrechungen und Interferenzen zu schützen. Zu diesem Zweck ermitteln sie Interferenzquellen und suchen für alle Seiten annehmbare Lösungen zur Bekämpfung dieser Interferenzen.
4. Nichts in diesem Abkommen ist so auszulegen, dass sich daraus eine Abweichung von den einschlägigen Bestimmungen der ITU, einschließlich der ITU-Vollzugsordnung für den Funkdienst, ergäbe.
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