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Internationale Verträge
Abkommen über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten (Schweiz)
Art. 20
Art. 20 Anhänge
In Kraft seit 01. April 2016
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Art. 20 Anhänge — Abkommen über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten (Schweiz)
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Die Anhänge sind integrale Bestandteile dieses Abkommens.
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