1. Die zuständigen Behörden sind:
a) Für die Republik Österreich: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres;
b) Für die Schweiz: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten.
2. Die zuständigen Behörden können einander zu konkreten Umsetzungsfragen informieren und konsultieren. Sie bereiten zudem Vereinbarungen für den Gemischten Ausschuss vor.
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