Die zuständigen Behörden können Ausbildungen für mit der Dienstleistungserbringung in konsularischen Angelegenheiten betraute Konsularbeamte der anderen Vertragspartei durchführen. Der Gemischte Ausschuss kann die Schaffung weiterer Synergien bei der Ausbildung von Konsularbeamten wie z. B. durch gemeinsame Ausbildungslehrgänge prüfen.
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