Konkrete konsularische Aufgaben, für welche die Übertragung ihrer Durchführung möglich ist:
1. Konsularische Dienstleistungen:
a) Hinterlegungen: Dokumente und Wertsachen;
b) Lebensbescheinigung für Rentner;
c) „Laissez-passer“ ausstellen bei Verlust des Passes oder der Identitätskarte bzw. des Personalausweises.
2. Konsularischer Schutz:
a) Allgemeiner Beistand und Hilfe für Opfer von Krisen, Verbrechen, Entführungen und Geiselnahmen sowie von Kindesentführungen in Nichtvertragsstaaten der Haager Übereinkommen, Rettungsdienste benachrichtigen, Heimschaffungen organisieren, Kontakte zu Ärzten, Spitälern oder Notfalldiensten vermitteln, bei Bedarf und Möglichkeit die kranke oder verletzte Person im Spital besuchen;
b) Vermisste Personen: Beratung der Angehörigen, Aufklärung der Angehörigen und Abklärung, ob der Aufenthalt der gesuchten Person bekannt ist. Erreichbarkeit, Kontaktmöglichkeit zu Verwandten oder zur nächsten Vertretung, Dolmetschern;
c) Freiheitsentzug: Einsatz für eine menschenwürdige Behandlung und die Respektierung der Grundrechte während des Freiheitsentzugs; Erkundigung bei den Behörden des Empfangsstaats nach den Gründen der Maßnahme, Information der inhaftierten Person über ihre Verteidigungsrechte, Unterstützung bei der Suche nach einer Rechtsvertretung, Möglichkeit der Überstellung in den Heimatstaat, Benachrichtigung von Angehörigen oder bestimmten Drittpersonen über den Freiheitsentzug auf Wunsch der inhaftierten Person; Besuche der verhafteten Person im Gefängnis;
d) Todesfall: Ermitteln der nächsten Angehörigen und deren Information, Abklärungen bei Behörden und Versicherungen, Einfordern von Todesurkunden sowie Polizei- und Autopsie-Berichten, Vermittlung von Adressen von Bestattungsinstituten, Veranlassung einer Bestattung im Ausland, Beistand bei der Übersendung sterblicher Überreste, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherstellung von persönlichen Gegenständen durchreisender Angehöriger der Vertragsstaaten;
e) Notdarlehen: die Beratung hinsichtlich Geldüberweisungen vom Heimatstaat ins Ausland; das Gewähren von rückzahlbaren Notdarlehen und Zuwendungen bis zu den maximalen Höchstbeiträgen für die Finanzierung der Heimreise, als Überbrückungshilfe bis zur nächstmöglichen Heimkehr oder für Spitals- und Arztkosten.
3. Sozialhilfe:
a) Zur Verfügung stellen von Formularen bezüglich Sozialhilfe des Heimatstaates und Weiterleitung des Gesuchs an den Heimatstaat;
b) Auszahlen von Leistungen aufgrund von Kostengarantien der Vertragsparteien.
4. Krisenmanagement: Gegenseitige Einbindung in das Krisendispositiv vor Ort, gegenseitige Evakuierung.
5. Weitere Zusammenarbeit: Die Vertragsparteien werden die Möglichkeit der Zusammenarbeit im Bereich der Erfassung biometrischer Daten und die dafür erforderlichen rechtlichen Grundlagen prüfen.
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