BundesrechtInternationale VerträgeDoppelbesteuerung – Einkommen- und vom Vermögensteuern (Montenegro)Art. 1

Art. 1UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN

In Kraft seit 21. April 2015
Up-to-date

Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.

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