9. Die Vereinten Nationen sind verantwortlich für die Behandlung jeglicher Ansprüche durch dritte Parteien, wenn der Verlust von oder der Schaden an deren Eigentum oder wenn der Tod oder die Verletzung von Personen durch Personal oder Gerät, das durch die Regierung bereitgestellt wurde, bei der Erbringung von Dienstleistungen oder einer anderen Tätigkeit oder einem Einsatz gemäß dieser Vereinbarung verursacht wurde. Ist jedoch der Verlust, der Schaden, der Tod oder die Verletzung aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Personals, das von der Regierung bereitgestellt wurde, entstanden, so ist die Regierung für solche Ansprüche haftbar.
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