6.1 Die Vereinten Nationen haben der Regierung für das gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellte Personal zu den in Artikel 2 von Anhang A angegebenen Sätzen Rückvergütung zu leisten.
6.2 Die Vereinten Nationen haben der Regierung für das in Anhang B angeführte bereitgestellte Großgerät Rückvergütung zu leisten. Die Rückvergütung für Großgerät ist herabzusetzen, wenn solches Gerät nicht die in Anhang D festgelegten erforderlichen Leistungsstandards erfüllt oder für den Fall, dass die Ausrüstungsliste reduziert wird.
6.3 Die Vereinten Nationen haben der Regierung für die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen zur Selbsterhaltung zu den in Anhang C angeführten Sätzen und Obergrenzen Rückvergütung zu leisten. Die Rückvergütung für Selbsterhaltung ist herabzusetzen, wenn das Kontingent nicht die in Anhang E festgelegten erforderlichen Leistungsstandards erfüllt oder für den Fall, dass das Ausmaß für Selbsterhaltung reduziert wird.
6.4 Die Rückvergütung der Truppenkosten erfolgt bis zum Abzug des Personals zu vollen Sätzen.
6.5 Die Rückvergütung für Großgerät erfolgt bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Einsatzes durch einen Truppensteller oder der Beendigung der Mission zu vollen Sätzen und wird danach bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Gerät abgezogen wird, mit 50 % der in dieser Vereinbarung vereinbarten Sätze berechnet.
6.6 Die Rückvergütung für Selbsterhaltung erfolgt bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Einsatzes durch einen Truppensteller oder der Beendigung der Mission in voller Höhe und verringert sich danach bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Kontingentspersonal zur Gänze aus dem Missionsgebiet abgezogen ist, nach Maßgabe der verbleibenden tatsächlich eingesetzten Truppenstärke, auf 50 % der in dieser Vereinbarung vereinbarten Sätze.
6.7 Im Fall, dass die Vereinten Nationen einen Vertrag für die Rückführung von Ausrüstung aushandeln und der Spediteur eine 14-tägige Nachfrist nach dem erwarteten Ankunftszeitpunkt überschreitet, wird der Truppensteller durch die Vereinten Nationen vom erwarteten Ankunftszeitpunkt bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Ankunft zum „Dry Lease“-Satz entschädigt.
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