2.1 Dieses Dokument, einschließlich all seiner Anhänge, bildet die gesamte Vereinbarung (nachfolgend als Vereinbarung bezeichnet) zwischen den Parteien für die Beistellung von Personal, Ausrüstung und Dienstleistungen zur Unterstützung von UNIFIL.
| 2.2 | Anhänge: | |
| Anhang A: | Personal | |
| 1 – Voraussetzungen | ||
| 2 – Rückvergütung | ||
| 3 – Allgemeine Bestimmungen betreffend das Personal | ||
| Anlage 1 zu Anhang A: Die Ausrüstung des Soldaten – empfohlenes einsatzspezifisches Erfordernis | ||
Rückverweise
| Anhang B: | Großgerät, das durch die Regierung bereitgestellt wird |
| 1 – Voraussetzungen und Rückvergütungssätze |
| 2 – Allgemeine Bestimmungen für Großgerät |
| 3 – Verifizierung und Kontrollverfahren |
| 4 – Transport |
| 5 – Nutzungsfaktoren für die Mission |
| 6 – Verlust oder Schäden |
| 7 – Verlust oder Schäden im Transit |
| 8 – Sonderausrüstung |
| 9 – Haftung für Schäden an Großgerät, das einem Truppensteller gehört und von einem anderen Truppensteller benützt wird |
| Anlage 1 zu Anhang B – Rückvergütung für Sonderausrüstung |
| Anhang C: | Selbsterhaltung, die durch die Regierung bereitgestellt wird |
| 1 – Voraussetzungen und Rückvergütungssätze |
| 2 – Allgemeine Bestimmungen betreffend die Selbsterhaltung |
| 3 – Verifizierung und Kontrollverfahren |
| 4 – Transport |
| 5 – Nutzungsfaktoren für die Mission |
| 6 – Verlust oder Schäden |
| Anlage 1 zu Anhang C – Selbsterhaltungsdienste – Verteilung der Zuständigkeiten |
| Anlage 2 zu Anhang C – Selbsterhaltungsdienste – Freizeit- und Betreuungsausrüstung |
| Anhang D: | Grundsätze der Verifizierung und Leistungsstandards für Großgerät, das gemäß „Wet“ / „Dry Lease“-Vereinbarungen bereitgestellt wird |
| Anhang E: | Grundsätze der Verifizierung und Leistungsstandards für Kleingerät und Verbrauchsgüter, die im Rahmen der Selbsterhaltung bereitgestellt werden |
| Anhang F: | Begriffsbestimmungen |
| Anhang G: | Richtlinien (Aide-Mémoire) für truppenstellende Länder 1 |
| Anhang H: | Verhaltensstandards der Vereinten Nationen: Wir sind Personal bei friedenserhaltenden Missionen der Vereinten Nationen |
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1 Anhang G ist missionsspezifisch und nicht im gegenständlichen Dokument enthalten. Er wird gesondert verteilt. [Anmerkung: Anhang G wird durch die Vereinten Nationen nicht mehr missionsspezifisch erstellt, sondern es werden stattdessen die Allgemeinen Richtlinien für truppenstellende Länder verwendet. Diese sind in Anhang G wiedergegeben.]
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