Art. 2 Artikel 2 — Beistellung von Ressourcen für die „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)
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2.1 Dieses Dokument, einschließlich all seiner Anhänge, bildet die gesamte Vereinbarung (nachfolgend als Vereinbarung bezeichnet) zwischen den Parteien für die Beistellung von Personal, Ausrüstung und Dienstleistungen zur Unterstützung von UNIFIL.
2.2 | Anhänge: | |
Anhang A: | Personal | |
1 – Voraussetzungen | ||
2 – Rückvergütung | ||
3 – Allgemeine Bestimmungen betreffend das Personal | ||
Anlage 1 zu Anhang A: Die Ausrüstung des Soldaten – empfohlenes einsatzspezifisches Erfordernis | ||
Anhang B: | Großgerät, das durch die Regierung bereitgestellt wird | |
1 – Voraussetzungen und Rückvergütungssätze | ||
2 – Allgemeine Bestimmungen für Großgerät | ||
3 – Verifizierung und Kontrollverfahren | ||
4 – Transport | ||
5 – Nutzungsfaktoren für die Mission | ||
6 – Verlust oder Schäden | ||
7 – Verlust oder Schäden im Transit | ||
8 – Sonderausrüstung | ||
9 – Haftung für Schäden an Großgerät, das einem Truppensteller gehört und von einem anderen Truppensteller benützt wird | ||
Anlage 1 zu Anhang B – Rückvergütung für Sonderausrüstung | ||
Anhang C: | Selbsterhaltung, die durch die Regierung bereitgestellt wird | |
1 – Voraussetzungen und Rückvergütungssätze | ||
2 – Allgemeine Bestimmungen betreffend die Selbsterhaltung | ||
3 – Verifizierung und Kontrollverfahren | ||
4 – Transport | ||
5 – Nutzungsfaktoren für die Mission | ||
6 – Verlust oder Schäden | ||
Anlage 1 zu Anhang C – Selbsterhaltungsdienste – Verteilung der Zuständigkeiten | ||
Anlage 2 zu Anhang C – Selbsterhaltungsdienste – Freizeit- und Betreuungsausrüstung | ||
Anhang D: | Grundsätze der Verifizierung und Leistungsstandards für Großgerät, das gemäß „Wet“ / „Dry Lease“-Vereinbarungen bereitgestellt wird | |
Anhang E: | Grundsätze der Verifizierung und Leistungsstandards für Kleingerät und Verbrauchsgüter, die im Rahmen der Selbsterhaltung bereitgestellt werden | |
Anhang F: | Begriffsbestimmungen | |
Anhang G: | Richtlinien (Aide-Mémoire) für truppenstellende Länder 1 | |
Anhang H: | Verhaltensstandards der Vereinten Nationen: Wir sind Personal bei friedenserhaltenden Missionen der Vereinten Nationen |
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1 Anhang G ist missionsspezifisch und nicht im gegenständlichen Dokument enthalten. Er wird gesondert verteilt. [Anmerkung: Anhang G wird durch die Vereinten Nationen nicht mehr missionsspezifisch erstellt, sondern es werden stattdessen die Allgemeinen Richtlinien für truppenstellende Länder verwendet. Diese sind in Anhang G wiedergegeben.]
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