15. Diese Vereinbarung kann durch jede Partei beendet werden. Eine solche Beendigung tritt drei Monate nach der Benachrichtigung durch die andere Partei in Kraft. Die Modalitäten für die Beendigung werden durch die Parteien nach Konsultationen untereinander vereinbart.
ZU URKUND DESSEN haben die Vereinten Nationen und die österreichische Bundesregierung diese Vereinbarung unterzeichnet.
Unterzeichnet in New York, am 2. Februar 2015 in zwei Ausfertigungen in englischer Sprache.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise