10. Die Regierung entschädigt die Vereinten Nationen für den Verlust von oder Schaden an Gerät und Eigentum, die den Vereinten Nationen gehören, wenn diese von Personal oder Gerät verursacht wurden, die durch die Regierung bereitgestellt wurden, wenn ein solcher Verlust oder Schaden (a) außerhalb der Erbringung von Dienstleistungen oder einer anderen Tätigkeit oder einem Einsatz gemäß dieser Vereinbarung erfolgten, oder (b) aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten durch von der Regierung bereitgestelltes Personal entstanden oder eine Folge davon waren.
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