Art. 9 — Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union
Die teilweise Neubesetzung der Richterstellen, die alle drei Jahre stattfindet, betrifft vierzehn Richter.
Die teilweise Neubesetzung der Stellen der Generalanwälte, die alle drei Jahre stattfindet, betrifft jedes Mal vier Generalanwälte.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden