Art. 62c ARTIKEL 62c — Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union
Gliederung
Die Bestimmungen über die Zuständigkeitsbereiche, die Zusammensetzung, den Aufbau und das Verfahren der gemäß dem Artikel 257 AEUV errichteten Fachgerichte werden im Anhang dieser Satzung aufgeführt.
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