Bei der Verwaltung des Kulturerbes verpflichten sich die Vertragsparteien zur:
a. Förderung eines integrierten und gut informierten Ansatzes durch Behörden in allen Bereichen und auf allen Ebenen;
b. Entwicklung von rechtlichen, finanziellen und beruflichen Rahmenbedingungen, die ein gemeinsames Vorgehen von Behörden, Fachpersonen, Eigentümern, Investoren, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft ermöglichen;
c. Entwicklung innovativer Formen der Zusammenarbeit zwischen Behörden und anderen Akteuren;
d. Achtung und Förderung freiwilliger Initiativen, welche die Rolle der Behörden ergänzen;
e. Ermutigung von mit der Bewahrung des Kulturerbes befassten Nichtregierungsorganisationen zu einer Vorgehensweise im öffentlichen Interesse.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise