1. Die Vervielfältigung von Verschlusssachen erfolgt im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht jeder Vertragspartei. Die Vervielfältigung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrads STRENG GEHEIM/ŚCIŚLE TAJNE ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Herstellers zulässig.
2. Die Kopien sind wie die Originale zu schützen.
3. Die Anzahl der Kopien ist auf das Notwendige zu begrenzen.
4. Verschlusssachen dürfen nur von Personen übersetzt werden, die zum Zugang zu Verschlusssachen des jeweiligen Geheimhaltungsgrads ermächtigt sind. Die Übersetzungen sind wie die Originale zu schützen.
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