Rückverweise
1. Alle Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung und Auslegung der Bestimmungen dieses Abkommens werden zwischen den zuständigen Sicherheitsbehörden der Vertragsparteien im Wege direkter Gespräche beigelegt.
2. Wenn eine Meinungsverschiedenheit nicht gemäß Absatz 1 beigelegt werden kann, wird sie auf diplomatischem Weg beigelegt.
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