In Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Schutzes der Bevölkerung und der Umwelt sollen zum frühestmöglichen Zeitpunkt umweltverträgliche Lastfahrzeuge nach dem Stand der Technik eingesetzt werden. Die Gemischte Kommission (Artikel 10) wird Förderungsmaßnahmen zum Einsatz solcher Lastfahrzeuge vorschlagen, ebenso wie die stufenweise Bindung der vereinbarten Kontingente an solche Lastfahrzeuge.
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