Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit im Bereich Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft zu fördern. Insbesondere auf folgenden Gebieten tauschen die Vertragsparteien Informationen aus und bauen die Zusammenarbeit aus:
a) Agrar- und Forstpolitik und internationale land- und forstwirtschaftliche Perspektiven im Allgemeinen,
b) Eintragung und Schutz geografischer Angaben,
c) ökologischer Landbau,
d) Forschung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft,
e) Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums und insbesondere Diversifizierung und Umstrukturierung der Agrarsektoren,
f) nachhaltige Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Einbeziehung von Umweltbelangen in die Agrarpolitik,
g) die Beziehungen zwischen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Umwelt und der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums,
h) Absatzförderung für landwirtschaftliche Nahrungsmittelerzeugnisse,
i) nachhaltige Waldbewirtschaftung zur Verhinderung der Entwaldung und Förderung der Aufforstung, einschließlich der gebührenden Berücksichtigung der Interessen der Entwicklungsländer, aus denen Holz bezogen wird.
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